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Die detaillierte Honorarliste und Zusammenfassung der Praxisinformationen finden Sie

Heilpraktikerleistungen können von privaten Krankenversicherungen bzw. über entsprechende Zusatzversicherungen ganz oder teilweise erstattet werden. Die Leistungen sind abhängig vom gewählten Versicherungstarif sowie den angewandten Therapien und Verfahren. Die Beihilfe erstattet grundsätzlich nur den Beihilfesatz genau definierter Therapien / Verfahren. Die gesetzlichen Krankenkassen erlauben derzeit noch keine Bezahlung von durch Heilpraktiker erbrachten Leistungen.
Bitte begleichen Sie das Honorar immer direkt nach ihren Behandlungen/Terminen in bar.



Sprechstunden & Behandlungszeiten nach Vereinbarung
Montag: 8.00 – 20.00 Uhr
Dienstag: 8.00 – 18.30 Uhr
Mittwoch: 8.00 – 18.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 20.30 Uhr
Freitag: 8.00 – 20.30 Uhr
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